Regelung in Hamburg

Hamburg Kampfmittelerkundung Luftbildauswertung LuftbildanalyseRechtsgrundlagen sind die Generalklausel im Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) vom 14.03.1996 sowie die Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (KMVO) vom 13.12.2005. In der KMVO werden u.a. der Begriff Kampfmittel definiert und Anzeige-, Sicherungs- und Sondierungspflichten sowie Regelungen zu Betretungsverboten festgesetzt.

Mit Wirkung ab 01.10.2014 tritt eine geänderte KMVO in Kraft. Details sind noch nicht veröf-fentlicht. Laut der Internetpublikation der Behörde für Inneres und Sport vom 08.07.2014 (www.hamburg.de/innenbehoerde/nofl/4340872/2014-07-08-bis-pm-blindgaengersondierung) sind Bauherren wie bisher grundsätzlich verpflichtet, vor Eingriffen in den Baugrund beim Referat F 046 Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV) eine Auskunft einzuholen, ob für den betroffenen Baubereich ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel besteht. Die Bearbeitung soll zukünftig innerhalb von vier Wochen erfolgen. Details zur Arbeit des Referats F 046 GEKV sind unter www.hamburg.de/gefahrenerkundung nachzulesen.

„Nur wenn es sich tatsächlich um eine Kampfmittel-Verdachtsfläche handelt, ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, weitere technische Vorsorgemaßnahmen bei den Bauarbeiten vorzunehmen. Erforderlich ist in Zukunft nicht mehr die vollständige Sondierung der gesamten zu bebauenden Fläche, sondern ein effektiver Schutz zur gefahrlosen Errichtung des jeweiligen konkreten Bauvorhabens. Hierzu bietet die Behörde für Inneres und Sport auf Antrag auch eine individuelle Beratung an.“

Wir werden in Hamburg im Rahmen einer Luftbildauswertung nicht tätig. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Feuerwehr. Kontaktdaten siehe unten.

Kontaktieren Sie uns bei allgemeinen Fragen und Infos zu Kampfmittelvorerkundung per Luftbildauswertung bzw. Luftbildanalyse, Kampfmittelsondierung, Umgang mit Kampfmitteln, Kampfmittelbergung, Kampfmittelfreiheitsbescheinigung und Kampfmittelräumdienst in Hamburg.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen, Kontaktdaten und Anträge finden Sie auf der Infoseite der Feuerwehr Hamburg, Referat F 046: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/vorbeugender-brand-und-gefahrenschutz/2540932/gefahrenerkundung-/

Adresse Kampfmittelräumdienst Hamburg

Referat Gefahrenerkundung / Kampfmittelverdacht (GEKV)
Billstr. 87
D-20539 Hamburg
Tel.: 040-42851-4115