Legionellen

Unsere Vorteile sind:

  • Zeitnahe Ergebnisse
  • Persönliche Betreuung
  • Ausführliche und verständliche Gutachtenerstellung
  • Hilfestellung bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes
  • Geringe Kosten

Legionellen sind Bakterien die vor allem in Ablagerungen  im Warmwasserrohrleitungssystem bei Temperaturen zwischen ca. 25°C und 50°C wachsen. Wenn sie als Aerosole (Wassertröpfchen) eingeatmet werden, können sie Auslöser der gefährlichen Legionärskrankheit und anderer Lungenerkrankungen sein oder das meist mild verlaufende Pontiac-Fieber auslösen. Nach Schät-zungen des Kompetenznetzwerkes für ambulant erworbene Pneumonien geht man für Deutschland von jährlich etwa 15.000 bis 30.000 Erkrankungen mit der Legionärskrankheit aus (Quelle: Robert Koch Institut).

Jeder Betreiber ist gemäß TrinkwV zu regelmäßigen Untersuchungen verpflichtet

Die Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen besteht gemäß Trinkwasserverordnung für alle Betreiber einer Trinkwasserinstallation mit zentraler Warmwasserbereitung. Als Betreiber einer Trinkwasserinstallation gilt nach aktuellem Recht, der der Wasser öffentlich oder gewerblich zur Verfügung stellt. Somit muss jeder Vermieter, Betreiber eines Hotels oder Gaststätte, Untersuchungen durchführen lassen. Dasselbe gilt für Betreiber öffentlicher Gebäude wie Schulen, Kindergärten, Sportanlagen, Behörden, Krankenhäuser oder ähnlichem. Bei gewerblich genutzten Immobilien besteht die Pflicht alle 3 Jahre auf Legionellen im Wasser zu testen, bei öffentlich genutzten Gebäuden muss jedes Jahr eine Untersuchung vorgenommen werden.

Check am Ende dieser Seite: Bin ich untersuchungspflichtig?

Wir bieten Ihnen kostengünstige Trinkwasser Probennahmen an, die zeitnah genommen und analysiert werden. Wir sind zertifizierte Trinkwasserprobennehmer und sind im Qualitätsmanagementsystem von Eurofins Ost eingebunden, die die Proben in ihrem Labor untersuchen. Unser Untersuchungsgebiet liegt in Nordbayern und  reicht von Bamberg bis in den Raum Schwabach/Roth.

Besteht Untersuchungspflicht für Legionellen?