Trinkwasserbeprobung

Trinkwasserbeprobungen im nördlichen Bayern von Bamberg bis Schwabach und Neustadt an der Aisch bis Neumarkt in der Oberpfalz.

Unsere Leistungen

  • Probenahme und chemische Untersuchung: Anorganische Parameter
  • Probenahme und chemische Untersuchung: Organische Parameter
  • Probenahme und mikrobiologische Untersuchung
  • Gutachtenerstellung mit verständlicher Erläuterung der untersuchten Parameter

Was ist Trinkwasser?

Trinkwasser ist das kostbarste Lebensmittel, das der Mensch zum täglichen Überleben benötigt. In Deutschland verbrauchte 2014 jeder Bürger durchschnittlich 122 l Trinkwasser am Tag für Trinken, Körperpflege, Kochen und Wäsche waschen. Die Qualitätsanforderungen an das Wasser sind durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und der DIN 2000 geregelt. Doch leider sind nicht überall die Voraussetzungen dafür gegeben, dass das Wasser auch wirklich so rein ist, wie es sein sollte. Zum einen kann durch die geologischen Gegebenheiten vor Ort die Belastung mit bestimmten Parametern überstiegen werden, zum anderen ist es nicht selten, dass durch Hausinstallationen wie Rohre und Armaturen in Küche und Bad Verunreinigungen in Ihr Leitungswasser gelangen. Darunter zählen Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) aus Schutzschichten im Leitungssystem, Elemente wie Zink, die aus Stahlleitungen ins Trinkwasser gelangen oder Blei, das aus alten Bleirohren in Ihr Wasser gelangt.

Besitzen Sie einen eigenen Hausbrunnen, der öffentlich oder gewerblich genutzt wird, sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Wasser je nach Anlagenzweck in regelmäßigen Abständen untersuchen zu lassen.

  • Bei „dezentralen kleinen Wasserwerken“ (siehe § 3 Nummer 2 Buchstabe b der Trinkwasserverordnung), aus denen das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt wird, müssen sowohl die mikrobiologische als auch die physikalische und chemische Untersuchung mindestens jährlich erfolgen. Dies umfasst beispielsweise Anlagen, die Wasser an Feriengäste, Mietern, Nachbarn oder Gewerbebetriebe abgeben. Allerdings können Sie nach vier Jahren ohne Beanstandung ein größeres Intervall für die physikalische und chemische Untersuchung mit dem Gesundheitsamt vereinbaren.
  • Bei „Kleinanlagen zur Eigenversorgung“ (siehe § 3 Nummer 2 Buchstabe c der Trinkwasserverordnung), aus denen das Trinkwasser ausschließlich zur eigenen Nutzung entnommen wird, müssen Sie jährlich eine mikrobiologische Untersuchung vornehmen lassen. Die physikalische und chemische Wasseruntersuchung müssen mindestens alle drei Jahre erfolgen, sofern Sie kein anderes Intervall mit Ihrem Gesundheitsamt vereinbart haben.

Bei allen Untersuchungen wird auf Indikator-Parameter (z.B. E. coli, Nitrat, Blei) untersucht, weil eine vollständige Untersuchung  aller möglicher Parameter zu kosten- und zeitintensiv wäre. Sollten bei diesen Indikatoruntersuchungen Unregelmäßigkeiten auftreten, werden wir uns mit Ihnen zusammensetzen, um die Ursachen zu ermitteln und um mögliche weitere Untersuchungen zu veranlassen.

Es ist auch möglich, bei bestimmten Fragestellungen direkt auf einige vorher ausgewählte Parameter zu beproben. Die Probenahme von Trinkwasser wird nach DIN EN ISO 17025 von qualifizierten und erfahrenen Mitarbeitern durchgeführt. Anschließend wird die Wasseranalyse in einem akkreditierten Labor veranlasst.