Orientierende Untersuchung (Phase IIa)

Hat sich im Zuge der Historischen Erkundung der Altlastenverdacht bestätigt, wird in der Regel im Anschluss eine Orientierende Untersuchung durchgeführt, die sog. Phase IIa. Hierbei werden die ausgewiesenen Altlastenverdachtsflächen. Dafür werden vor Ort Bodenproben, Bodenluftproben oder Grundwasserproben entnommen, analysiert und ausgewertet.

Die BBodschV (Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) versteht unter einer Orientierenden Untersuchung: "Örtliche Untersuchungen, insbesondere Messungen, auf der Grundlage der Ergebnisse der Erfassung zum Zweck der Feststellung, ob der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlaste ausgeräumt ist oder ein hinreichender Verdacht im Sinne des §9 Abs.2 Satz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes besteht."

Notwendigkeit

Der Bauherr trägt das Baugrundrisiko und hat den Baugrund im Zuge seiner Planungen auch auf Umweltbelastungen zu untersuchen (VOB Teil A bzw. ATV DIN 18300).

Die Altlastenerkundung endet an dieser Stelle, wenn die tatsächlichen Belastungen nicht messbar sind oder unterhalb bestimmter Grenz- und Schwellenwerte liegen. Andernfalls fließen die neu gewonnenen Erkenntnisse in die Planung der nächsten Stufe, die Detailuntersuchung (DU, Phase IIb), mit ein.