Detailuntersuchung (Phase IIb)

Ergibt die Orientierende Unteruchung, dass relevante Belastungen im Untergrund vorhanden sind, folgt daraufhin die Detailuntersuchung (Phase IIb). Hier werden nun die belasteten Bereich genauer untersucht, das heißt, der festgestellte Schaden wird in Art und Ausmaß eingegrenzt.

Die BBodSchV (Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) definiert die Detailuntersuchung folgendermaßen: "Vertiefte weitere Untersuchungen zur abschließenden Gefährdungsabschätzung, die insbesondere der Feststellung von Menge und räumlicher Verteilung von Schadstoffen, ihrer mobilen oder mobilisierbaren Anteile, ihrer Ausbreitungsmöglichkeiten in Boden, Gewässer und Luft sowie der Möglichkeit ihrer Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen dient."

Bei Detailuntersuchungen soll auch festgestellt werden, ob sich aus räumlich begrenzten Anreicherungen von Schadstoffen innerhalb einer Verdachtsfläche oder altlastenverdächtigen Flächen Gefahren ergeben und ob und wie eine Abgrenzung von nicht belasteten Flächen geboten ist.