Kampfmittelbeseitigung: Regelungen der Bundesländer

Eine einheitliche Vorgehensweise bei der Kampfmittelbeseitigung auf Bundesebene gibt es nicht. In den meisten Bundesländern wurde ein staatlicher Kampfmittelbeseitigungsdienst eingerichtet, der die gefahrgeneigten Aufgaben der Beseitigung der Kampfmittel (z.B. durch Sprengung) durch eigene Kräfte erledigt und im Übrigen private Fachfirmen mit der Erkundung, Sondierung, Freilegung und dem Transport beauftragt. Eine fast vollständige Privatisierung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes gibt es in Bayern und in Thüringen.

Wir haben Ihnen die länderspezifischen Regelungen hier zusammengefasst und stellen Ihnen gern weitergehende Informationen zur Kampfmittelräumung zur Verfügung. Bitte klicken Sie auf das gewünschte Bundesland, um weitergehende Informationen zu erhalten.

Thueringen Kampfmittelerkundung Luftbildauswertung LuftbildanalyseDie Kampfmittelbeseitigung basiert auf folgenden Rechtsvorschriften:

  • Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel (KampfMGAVO) vom 26.09.1996,
  • Erlass des Thüringer Innenministeriums vom 23.02.1998 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 11/1998) zur Übertragung von Entschärfung, Transport, Lagerung und Vernichtung von Kampfmitteln auf die Firma Tauber Delaborierung GmbH; letzte Änderung am 23.02.2005, Thüringer Staatsanzeiger 11/2005.

Mit o.g. Erlass des Thüringer Innenministeriums wurde die Firma Tauber wie folgt beauftragt:

Anfrage für Luftbildauswertung

Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Bitte machen Sie im Nachrichtenfeld Angaben zur Lage Ihres Gebietes und dem gewünschten Bearbeitungszeitraum.

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Mit dem Absenden bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben und mit einer Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon einverstanden sind.