Regelung in Schleswig-Holstein

Schleswig Holstein Kampfmittelerkundung Luftbildauswertung LuftbildanalyseGemäß der Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) vom 19.01.2012 ist die Kampfmittelbeseitigung Bestandteil der Gefahrenabwehr und obliegt als besondere Zuständigkeit dem Innenministerium als Landesordnungsbehörde. Dieses hat die Kampfmittelräumung zentral dem Landeskriminalamt in Kiel zugewiesen.

Gemäß § 1 Abs. 5 gilt die Kampfmittelverordnung nicht für die Polizei, die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz und den Zollgrenzdienst bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Der Kampfmittelräumdienst wird auf Antrag (des Grundstückseigentümers), von Amts wegen oder im Wege der Amtshilfe für die örtlichen Ordnungsbehörden tätig. Die gesamte Abwicklung übernimmt der Kampfmittelräumdienst. Hierzu zählen auch die Gefährdungsabschätzung und die Sondierung, die als Serviceleistungen gegen Bezahlung gemäß Gebührenordnung abgerechnet werden. Die Beseitigung und Vernichtung der Kampfmittel wird ausschließlich vom Kampfmittelräumdienst mit eigenen Kräften durchgeführt.

In § 4 Kampfmittelverordnung ist eine Sonderregelung für Liegenschaften des Bundes getroffen worden. Hiernach darf die Kampfmittelräumung auf Grundstücken oder Flächen im Eigentum des Bundes nur im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen Stelle des Bundes oder seines Beauftragten durchgeführt werden. Die Gefährdungsbeurteilung eines Grundstückes des Bundes unterliegt den Anzeigepflichten nach § 3 Abs. 1.

Wir dürfen in Schleswig-Holstein nicht tätig werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Auskünfte oder mit Ihrem Anliegen rechtzeitig an die zuständige Behörde. Weitere Informationen zum Vorgehen finden Sie auf der Seite des Kampfmittelräumdienstes hier.

Auf schriftlichen Antrag hin überprüft der Kampfmittelräumdienst auch im Vorfeld Baumaßnahmen auf Kampfmittelverdacht. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einschaltung des Kampfmittelräumdienstes besteht insofern, als die Landesbauordnung von einer Bebaubarkeit der Grundstücke ausgeht. Darüber hinaus sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaften anzuwenden.

Die Kosten für eine Luftbildauswertung und für Sondierungsmaßnahmen müssen in der Regel vom Grundstückseigentümer oder Bauherren getragen werden.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen und Infos zu Kampfmittelvorerkundung per Luftbildauswertung bzw. Luftbildanalyse, Kampfmittelsondierung, Umgang mit Kampfmitteln, Kampfmittelbergung, Kampfmittelfreiheitsbescheinigung und Kampfmittelräumdienst in Schleswig-Holstein.

Adresse Kampfmittelräumdienst Schleswig-Holstein

Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Kampfmittelräumdienst
Lärchenweg 17
D-24242 Felde
Tel.: 04340-4049-3