Regelung in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein Westfalen Kampfmittelerkundung Luftbildauswertung LuftbildanalyseKampfmittelbeseitigung ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr, die den örtlichen Ordnungsbehörden obliegt. Zu deren Unterstützung unterhält das Land einen staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst ist die einzige Stelle, die aus fachlicher Sicht das staatliche Handlungserfordernis festlegt. Er plant und organisiert die notwendigen Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen, führt sie durch und vergibt Aufträge.

Die Aufgabenwahrnehmung ist in der Technischen Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung im Land Nordrhein-Westfalen (TVVKpfMiBesNRW) geregelt. Die Hauptaufgaben des KBD sind:

  • Räumung von Zufallsfunden,
  • Luftbildauswertung von zu bebauenden Flächen,
  • Überprüfung und gegebenenfalls Räumung von Flächen (Baugrundüberprüfungen) auf Basis vorheriger Recherche,
  • Vernichtung der geräumten Kampfmittel.

Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst plant und organisiert die unmittelbaren Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen im Auftrag der örtlichen Ordnungsbehörde, führt sie durch und vergibt ggf. Unteraufträge an private Räumfirmen.

Bei Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde über die Einschaltung des KBD. Grundstückseigentümer oder beauftragte Unternehmen wenden sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder die zuständige Bauaufsichtsbehörde entsprechend der Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst. Über diese werden weitere Schritte, falls notwendig, veranlasst. Die Kosten der Kampfmittelbeseitigung sind im so genannten Kostentragungserlass geregelt. Auch sind dort differenzierte Regelungen für bundeseigene und nicht-bundeseigene Liegenschaften, insbesondere auch für ehemals bundeseigene Liegenschaften getroffen (Quelle: BfR KMR, 2018).

Die Luftbildauswertung ist in Nordrhein-Westfalen eine hoheitliche Aufgabe. Die Möglichkeit der Beauftragung privater Fachfirmen ist regelmäßig nicht vorgesehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Ordnungsamt und planen Sie ggf. längere Bearbeitungszeiten ein.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen und Infos zu Kampfmittelvorerkundung per Luftbildauswertung bzw. Luftbildanalyse, Kampfmittelsondierung, Umgang mit Kampfmitteln, Kampfmittelbergung, Kampfmittelfreiheitsbescheinigung und Kampfmittelräumdienst in Nordrhein-Westfalen.

Weiterführende Informationen

Informationen zur Luftbildauswertung der Bezirksregierung Düsseldorf: https://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/4a_faq_luftbildauswertung.html

Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW vom 08.05.2006. https://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/Runderlass-Zusammenarbeit-KBD-Bauaufsichtbehoerden.pdf