Regelung in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg Vorpommern Kampfmittelerkundung Luftbildauswertung LuftbildanalyseRechtsgrundlage für Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen ist die „Landesverordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel“ (Kampfmittelverordnung) vom 08.06.1993, die in § 1 Begriffsbestimmungen vornimmt und den Anwendungsbereich absteckt. Nach § 3 KampfmV ist die Verhütung von Schäden durch Kampfmittel eine Aufgabe der Gefahrenabwehr, für die das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) als Sonderordnungsbehörde zuständig erklärt wird.

§ 2 KampfmV regelt, dass der Umgang mit Kampfmitteln – hierzu zählen das Orten, Sammeln, Befördern, Bearbeiten und das sonstige Behandeln von Kampfmitteln sowie deren Besitz – nur dem MBD M-V und vom Innenminister mit der Beseitigung beauftragten Stellen – dies sind die beauftragten Fachfirmen – gestattet ist. Die Auftragsvergabe erfolgt ausschließlich durch das LPBK, dem auch gemäß § 4 KampfmV die Fachaufsicht über die Fachfirmen obliegt. Eine direkte Auftragsvergabe durch Dritte an eine Räumfirma ohne Beteiligung des Munitionsbergungsdienstes ist nicht zulässig.

Jeder, der Kampfmittel entdeckt, im Besitz hat oder Kenntnis von Lagerstellen erhält, ist verpflichtet, die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden hierüber unverzüglich zu informieren. Nach allgemeinem Haftungsrecht obliegt dem Grundstückseigentümer zusätzlich die Verkehrssicherungspflicht, d.h. er muss verhindern, dass Unbeteiligte auf seinem Grundstück durch Kampfmittel zu Schaden kommen.

Nach der Feststellung eines Kampfmittelverdachtes erfolgt eine Gefährdungsabschätzung durch den MBD Mecklenburg-Vorpommern. Bestätigt sich der Gefahrenverdacht, wird die betroffene Fläche in den sog. „Flächenräumplan“ des Landes aufgenommen, d.h. sie erhält eine Nummer und eine Bezeichnung und wird unter dieser als kampfmittelbelastete Fläche geführt.

Für die Durchführung weiterer Maßnahmen muss der Grundstückseigentümer den MBD Mecklenburg-Vorpommern beauftragen. Hierzu zählt zum einen die Belastungsanfrage, bei der dem Anfragenden mitgeteilt wird, ob die betroffene Fläche als kampfmittelbelastet bekannt ist oder nicht. Die Auskunft ist in der Regel gebührenpflichtig. Bei Kampfmittelverdacht können dann weitere Maßnahmen auf der Liegenschaft selbst beauftragt werden wie die Untersuchung, Sondierung, Freilegung, Bergung und Beseitigung von Kampfmitteln. Sofern die Arbeiten nicht durch den MBD Mecklenburg-Vorpommern selbst durchgeführt werden können, werden die Arbeiten vom LPBK an Fachfirmen nach einer Ausschreibung vergeben. Hierbei werden Pauschalpreise vereinbart. Bei der Beauftragung von Fachfirmen erfolgt durch den MBD Mecklenburg-Vorpommern die „Fachaufsicht“ nach § 4 der KampfmV, d.h. die Überwachung und Kontrolle der durchgeführten Arbeiten sowie die Bestätigung der Kampfmittelfreiheit.

Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern nicht tätig. Bitte wenden Sie sich an den Munitionsbergungsdienst Mecklenburg Vorpommern (MBD MV).

Private Grundstückseigentümer haben die Kosten für die Sondierung und für das Freilegen als Vorsorgemaßnahmen zu tragen. Das Entschärfen, Bergen, Sprengen, Zwischenlagern, Befördern/ Verbringen und Vernichten von Kampfmitteln finanziert das Land bei kommunalen und privaten Grundstückseigentümern aus Billigkeitsgründen als Maßnahme der Gefahrenabwehr. Bei bundeseigenen Liegenschaften trägt der Bund auch diese Kosten. Grundlage der Finanzierung aller Maßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung ist die „Verordnung über die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung (Kampfmittelbeseitigungskostenverordnung – KaBeKostVO M-V)“ vom 21.Februar 2005.

In den Fällen, in denen der Bund Liegenschaften veräußert, ohne diese vorher zu beräumen, stellt das Land dem neuen Eigentümer sämtliche Kosten der Kampfmittelräumung in Rechnung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern vertritt insoweit die Auffassung, dass sich der Bund seiner Kostentragungspflicht für Kampfmittelbeseitigung auf eigenen Grundstücken nicht durch eine Veräußerung an Dritte entziehen dürfe. Daher werde der neue Eigentümer wie der Bund behandelt.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen und Infos zu Kampfmittelvorerkundung per Luftbildauswertung bzw. Luftbildanalyse, Kampfmittelsondierung, Umgang mit Kampfmitteln, Kampfmittelbergung, Kampfmittelfreiheitsbescheinigung und Kampfmittelräumdienst in Mecklenburg-Vorpommern.

Adresse Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3 Brand- und Katastrophenschutz
Graf-Yorck-Straße 6
D-19061 Schwerin
Tel.: 0385 / 2070 2800

Adresse Kampfmittelräumdienst Mecklenburg-Vorpommern

Landesamt für Katastrophenschutz
Gallentiener Chaussee 7
D-23996 Bad Kleinen
Tel.: 038423-6239 / 62303