Regelung in Hessen

Hessen Kampfmittelerkundung Luftbildauswertung LuftbildanalyseRechtsgrundlage ist die Generalklausel des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG). Eine Rechtsverordnung existiert nicht.

Empfehlungen zum Vorgehen bei Kampfmittelfunden und zur Kampfmittelräumung hat das Regierungspräsidium Darmstadt in zwei Bekanntmachungen veröffentlicht. In der Bekanntmachung vom 02.12.1997 „Beseitigung von Kampfmitteln aus dem 1. und 2. Weltkrieg“ (Az.: III 13 KMRD 6 b 02-01) werden Grundstückseigentümer darauf hingewiesen, dass die Kampfmittelräumung, d.h. das Suchen, Auffinden, Bergen und Zwischenlagern von Kampfmitteln in ihrem Auftrag und auf eigene Kosten zu erfolgen hat.

Das Befördern/Verbringen zur Kampfmittelbeseitigungsanlage des Landes Hessen sowie die Sprengung oder die Entschärfung an der Fundstelle erfolgen durch den Kampfmittelräumdienst oder im Auftrag des Kampfmittelräumdienstes durch ein Vertragsunternehmen. Die Kosten für das Entschärfen, Befördern/Verbringen und Vernichten trägt das Land Hessen.

Beim Auffinden ehemals reichseigener Munition kann der private Grundstückseigentümer einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Bund geltend machen. In diesen Fällen übersendet der Eigentümer die prüffähigen Rechnungen zusammen mit Unterlagen an den Kampfmittelräumdienst, der die Rechnungen prüft und an die zuständige OFD weiterleitet. Diese überweist den Geldbetrag dann an den Kampfmittelräumdienst, der das Geld wiederum dem Antragsteller erstattet.

Tipp: In Hessen können Sie eine Luftbildauswertung auch durch den KMRD durchführen lassen, die weitaus günstiger ist, aber Zeit braucht (60 €, 2 Monate, Stand Oktober 2021, Angaben ohne Gewähr). Eine Anfrage kann beim KMRD Hessen hier gestellt werden. Falls Sie z.B. aus Zeitgründen auf ein Privatunternehmen zurückgreifen möchten, unterstützen wir Sie hierbei gern.

Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ des Regierungspräsidiums Darmstadt enthalten Hinweise zu den Bearbeitungsschritten der Kampfmittelräumung sowie allgemeine Angaben zu Durchführungs- und Sicherheitsbestimmungen. Informationen können unter www.rp-darmstadt.hessen.de abgerufen werden.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen und Infos zu Kampfmittelvorerkundung per Luftbildauswertung bzw. Luftbildanalyse, Kampfmittelsondierung, Umgang mit Kampfmitteln, Kampfmittelbergung, Kampfmittelfreiheitsbescheinigung und Kampfmittelräumdienst in Hessen.

Adresse Kampfmittelräumdienst Hessen

KMRD
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
D-64278 Darmstadt
Tel.: 06151-1265-11

Anfrage für Luftbildauswertung

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