Regelung in Brandenburg

Brandenburg Kampfmittelerkundung Luftbildauswertung LuftbildanalyseDie Abwehr der von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren gehört zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr, die den örtlichen Ordnungsbehörden obliegen. Aufgabenträger sind die Kommunen.
Wegen der erforderlichen besonderen Fachkunde beim Beseitigen von Kampfmitteln hält Brandenburg im Geschäftsbereich des Ministers des Innern den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) vor. Ihm wurde die Aufgabe der Kampfmittelbeseitigung in eigener Zuständigkeit übertragen. Es besteht jedoch keine Übertragung von Aufgaben der Gefahrenabwehr auf den KMBD durch Gesetz oder Verordnung. Der KMBD handelt, unabhängig von den Zuständigkeiten der örtlichen Ordnungsbehörden, als Teil der staatlichen Verwaltung des Landes.

Gemäß § 2 KampfmV ist jeder, der Kampfmittel entdeckt, besitzt oder Fund- oder Lagerstätten kennt, an denen vergrabene, verschüttete oder überflutete Kampfmittel liegen, verpflichtet, dies unverzüglich der nächsten örtlichen Ordnungsbehörde oder der Polizei anzuzeigen. Gemäß § 3 KampfmV ist es verboten, nach Kampfmitteln zu sondieren, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu ändern oder sie in Besitz zu nehmen.

Der KMBD hat das Land einer 2-stufigen Gefährdungsabschätzung unterzogen und das Ergebnis den zuständigen Baugenehmigungsbehörden zur Verfügung gestellt. Danach dürfen Baugenehmigungen in Gebieten, die als Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen sind, nur bei Vorlage einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung erteilt werden. Ersatzweise kann unter bestimmten Umständen auch eine kampfmitteltechnische Baubegleitung zulässig sein.

Wir werden in Brandenburg nicht tätig. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen oder für weitere Auskünfte an den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes.

Die Überprüfung eines Grundstückes erfolgt auf Antrag durch den KMBD. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Brandenburg hat dazu im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung eine Kampfmittelbelastungskarte mit Kampfmittelverdachtsflächen erarbeitet. Ergibt sich aus der Prüfung, dass ein Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ausgeschlossen werden kann, besteht Baufreiheit. Der KMBD stellt dann die erforderliche Bescheinigung aus. Soweit Maßnahmen der Kampfmittelbeseitigung notwendig sind, teilt der KMBD auch dies mit.
In beiden Fällen werden Gebühren, je nach Aufwand, in Höhe von 50,00 € bis 300,00 € erhoben, es sei denn, die im Gebührengesetz aufgeführten Ausnahmen treffen zu.

Mit den notwendigen Maßnahmen des Sondierens, Freilegens und Bergens kann der Bauherr bzw. Grundstückseigentümer eine Fachfirma, die über die entsprechenden sprengstoffrechtlichen Zulassungen gemäß §§ 7 und 20 Sprengstoffgesetz verfügt, direkt und unmittelbar beauftragen. Die Kosten hierfür trägt er dann selbst. Einen Erstattungsanspruch gibt es nicht. Eine Begleitung durch den KMBD erfolgt ebenfalls nicht.

Soweit die Bereitschaft besteht, sich dem Flächenräumprogramm des KMBD unterzuordnen, kann die Beauftragung einer Fachfirma im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel auch durch den KMBD und auf dessen Kosten erfolgen, soweit es sich nicht um bundeseigene Liegenschaften handelt.

Der KMBD wird gegen Kostenerstattung auch auf bundeseigenen Liegenschaften tätig, soweit hierzu eine Vereinbarung geschlossen wird. Er handelt dann im so genannten Drittauftrag.
Für die Lagerung, das Befördern/Verbringen und die Vernichtung ist, soweit die KampfmV Anwendung findet, ausschließlich der KMBD zuständig. Kosten hierfür entstehen nicht, es sei denn, es handelt sich um bundeseigene Liegenschaften.

Adresse Kampfmittelräumdienst Brandenburg

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg - Kampfmittelbeseitigungsdienst
Am Baruther Tor 20
D-15806 Zossen OT Wünsdorf
Tel.: 033702-2140