Regelung in Baden-Württemberg

Baden Wuerttemberg Kampfmittelerkundung Luftbildauswertung LuftbildanalyseEine Luftbildauswertung auf Kampfmittel ist der erste Schritt bei der Erkundung von Kampfmittelrisiken. Gern unterstützen wir Sie hierbei kompetent und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular am Ende dieser Seite oder informieren Sie sich zunächst über den Vorgang bei der Kampfmittelerkundung in Baden-Württemberg in diesem Artikel.

Generell ist der Bauherr oder Grundstückseigentümer für die Gefahrenfreiheit des Baugrundes verantwortlich. Kann die Gefahrenfreiheit z.B. durch Kampfmittel nicht ausgeschlossen werden, muss eine Gefährdungsabschätzung erfolgen. Zahlreiche Kampfmittelfunde in der Vergangenheit mit teils großer medialer Aufmerksamkeit zeigen, dass das Thema nach wie vor aktuell ist. Dies betrifft in Baden-Württemberg neben den Großstädten sowohl die Peripherie als auch den ländlichen Raum.

Allgemeine Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg ist die sog. Generalklausel im Polizeigesetz von 1992. Konkretisiert wird die Generalklausel durch die Verwaltungsvorschrift über die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 21.12.2006 (Az.: 3-1115.8/227). Hiernach zählen zu den Aufgaben der Kampfmittelbeseitigung die Entschärfung von Kampfmitteln, die Beförderung geborgener Kampfmittel sowie die Vernichtung von Kampfmitteln. Ferner obliegt dem Kampfmittelbeseitigungsdienst die Beschaffung und Auswertung von Luftbildern.

Tipp: In Baden-Württemberg ist die Luftbildauswertung auf Kampfmittel "teilprivatisiert", das heißt Sie haben die Wahl, ob Sie den KMBD oder ein Unternehmen aus der Privatwirtschaft beauftragen. Der KMBD ist etwas günstiger, hat aber lange Bearbeitungszeiten von derzeit 32 Wochen (Stand Juli 2018). Für eine eilige Luftbildauswertung auf Kampfmittel kontaktieren Sie uns einfach.

Das Land hält einen Kampfmittelbeseitigungsdienst vor, der die Polizeibehörden und den Polizeivollzugsdienst bei der Beseitigung von Kampfmitteln unterstützt. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst übernimmt im Rahmen seiner Kapazität und gegen vollständige Kostenerstattung durch den Auftraggeber auch die Beratung über vermutete Kampfmittel sowie bei vollständiger Kostenübernahme durch den Auftraggeber die Suche nach und die Bergung von Kampfmitteln. Soweit der Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht tätig werden kann, sind für diese Arbeiten private Firmen zu beauftragen.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen und Infos zum Thema Luftbildauswertung (Kampfmittel) bzw. Luftbildanalyse, Kampfmittelsondierung, Umgang mit Kampfmitteln, Kampfmittelbergung, Kampfmittelfreiheitsbescheinigung und Kampfmittelräumdienst in Baden-Württemberg.

Luftbildauswertungen auf Kampfmittel in Baden-Württemberg haben wir unter anderem schon durchgeführt in: Freiburg, Stuttgart-Degerloch, Eningen-Pfullingen, Offenburg, Eriskirch, Wiesloch, Asperg, Villingen-Schwenningen, Ellwangen, Aalen, Ulm, Mannheim, Giengen, Rheinfelden, Kirchardt, Blaustein, Ilsfeld, Moos, Konstanz, Backnang, Heidelberg, Konstanz, Crailsheim, Waldstetten und vielen weiteren Städten.

Wir liefern Ihnen eine transparente und nachvollziehbare Luftbildauswertung, die sich an den strengen Vorgaben der Arbeitshilfen Kampfmittelräumung 2014 orientiert (Mindestanforderung Luftbildauswertung). Unvollständige Berichte können durch Behörden, Bauunternehmen oder Kampfmittelsondierer in Frage gestellt werden und neigen zur pauschalen, großflächigen Ausweisung von Kampfmittelverdachtsflächen.

 

Adresse Kampfmittelräumdienst Baden-Württemberg

KMBD
Pfaffenwaldring 1
D-70569 Stuttgart
Tel.: 0711-745192-0

Anfrage für Luftbildauswertung

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