SiGeKo

Leistungen

  • Stellen eines SiGeKo nach §3 BaustellV

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (kurz: SiGeKo) übernimmt nach § 3 der BaustellV Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er legt erforderliche Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest, koordiniert diese und überprüft ihre Einhaltung. Die Bestellung eines SiGeKo ist Pflicht, wenn z.B. mehr als zwei Gewerke tätig sind. Dieser soll bereits in der Planungsphase mit eingebunden werden. Das Ziel ist, durch qualifizierte Koordination eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen zu erreichen.

Wir stellen Ihnen gern einen geeigneten SiGeKo, der sie von der Planung bis zur Ausführung Ihres Bauvorhabens begleitet.