PAK haltige Dachbahnen teerhaltige Dachpappe Entsorgung kleinPAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe)

Unsere Leistungen

  • Erkundung von PAK im Rahmen einer Gebäudeschadstoffuntersuchung
  • Probenahme und Analytik von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen
  • Erstellen eines Schadstoffkatasters

Informationen zu PAK

Grundlagen zu Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen

PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) sind eine Stoffgruppe von Einzelverbindungen mit mindestens drei eng aneinander gebundenen Benzolringen, die bei Erhitzung bzw. unvollständiger Verbrennung von organischem Material wie Holz, Kohle oder Öl unter Sauerstoffmangel (Verkehr, Industrie, Generatorgaserzeugung) entstehen. Zudem sind sie ein natürlicher Bestandteil fossiler Energieträger. Erdöl enthält zwischen 0,2 und 7% PAK. PAK sind bei Raumtemperatur fest, schlecht wasserlöslich aber gut löslich in Ölen und Fetten. Es gibt geschätzte 10.000 Verbindungen; deswegen treten sie fast immer als Gemische auf.

Verwendung von PAK

PAK wurden und werden vielseitig verwendet und sind allgegenwärtig. Sie können in Spielzeugen, Haushaltsgeräten und Gummiprodukten vorkommen, entstehen beim Grillen oder Räuchern und sind in Tabakrauch, Dieselmotorabgasen und sogar einigen Lebensmitteln enthalten. In baulichen Einrichtungen fanden sie z.B. Verwendung in folgender Form:

  • pechhaltiger Bitumen in Bodenbelägen, Klebern, Dehnungsfugen, Dichtungs- und Dachbahnen
  • als Bautenschutz und als Spachtelmasse
  • Teer und Teerpappen beim Dachbau
  • Sportplatzbeläge (bzw. allgemein Recyclinggranulat aus Altreifen
  • Steinkohlenteer in Fußbodenplatten, Klebern und Holzschutzmitteln verwendet; PAK-haltige Kleber oder Anstriche wurden oft verdünnt was zu einer Eindringtiefe von teilweise mehr als 10 cm in behandelten Böden und Wänden geführt hat und Bauschutt in diesen Bereichen kontaminieren kann
  • Straßenbaustoffe aus Asphalt (in den alten Bundesländern bis 1970, in den neuen bis 1990)

Gesundheitsgefahren durch PAK

Die Gesundheitsgefahren werden durch alle PAK, vorwiegend jedoch durch Benzo(a)pyren verursacht. Dieser Einzelstoff wird als krebserzeugend, erbgutverändernd und fruchtschädigend auf Menschen angesehen. Zudem kann Benzo(a)pyren die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Für den krebserzeugenden Einzelstoff Naphtalin existieren ebenfalls Richtwerte. PAK können bei deren Gebrauch über die Haut aufgenommen. Aufgrund der guten Fettlöslichkeit, die mit zunehmender Zahl der Ringe zunimmt, der Persistenz und der Eigenschaft der Bioakkumulation reichern sich PAK im Fettgewebe des Menschen an. PAK binden sich gut an Staub und Ruß und können daher sehr weit transportiert werden. Konzentrationen können weltweit auch in abgelegenen Regionen nachgewiesen werden.

Im Jahre 2010 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 191,5 Tonnen der vier PAK Benzo[a]pyren, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen und Indeno[1,2,3-cd]pyren in die Luft emittiert. Ca. 93% entstammten von kleinen und mittleren Feuerungen in Haushalten und im Gewerbe, knapp 5% kamen aus Industrieprozessen, der Rest aus Großfeuerungsanlagen und dem Verkehr, dessen Anteil weniger als 1% ausmachte (Umweltbundesamt, 2016).

Chronologie der Verbote

PAK sind nicht direkt verboten worden. Mit Inkrafttreten der Teerölverordnung (1991) erfolgten jedoch Verbote und Beschränkungen für den Einsatz von teerölhaltigen Holzschutzmitteln.

Erkundung und Probenahme

Zur Ermittlung einer PAK-Belastung eigenen sich Staub- und Materialproben sowie bedingt Raumluftmessungen (PAK-Handlungsanleitung LAGetSi Berlin). Eine erste Ansprache ist über Geruchstests möglich (AGÖF Leitfaden, 2013: Gerüche in Innenräumen - Sensorische Bestimmung und Bewertung). Je nach Art und Umfang der Probenahme sollte ein Arbeits- und Sicherheitsplan gem. TRGS 524 erstellt werden, der eine Gefährdungsbeurteilung der Probenahme und ggf. erforderliche  Schutzmaßnahmen enthält.

Bewertung von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen

Zur Bewertung werden 16 "Stellvertreter-PAKs" analysiert, die von der US-Umweltbehörde EPA im Jahre 1977 festgelegt wurden. Diese besitzen toxische Eigenschafte und sind leicht nachzuweisen. Benzo(a)pyren gilt unter diesen 16 PAK als Leitparameter.

  • Materialien ab Gehalten von 50 mg/kg können gem. Gefahrstoffverordnung nur noch sehr bedingt verwendet werden. Insbesondere sind dann die Vorgaben der TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“ einzuhalten. Es besteht ein Herstellungs- und Verwendungsverbot.
  • Materialien ab 75 bzw. 100 mg/kg sind als gefährlicher Abfall einzustufen.

Straßenaufbruch (RuVA-StB 01, 2005)

  • <10 mg/kg: Verwertung ohne besondere Anforderungen an Arbeits-, Boden- und Gewässerschutz
  • <25 mg/kg: "Ausbauasphalt"; Einbau in ungebundener Form unter wasserundurchlässiger Schicht möglich
  • >25 mg/kg: Einstufung als pechhaltiger Straßenaufbruch; erhöhte Anforderungen
  • >1000 mg/kg: Einstufung als besonders überwachungsbedürftiger bzw. gefährlicher Abfall

Bewertungsgrundlagen

Es gibt bislang keine einheitlichen Grenzwerte und gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit PAK in der EU!

  • PAK-Hinweise
  • PAK-Handlungsanleitung des LAgetSi Berlin
  • Richtlinie RuVA-StB 01, 2005
  • DIBt-Mitteilungen, 2000 „Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden“
  • BBodSchV für Belastungen in Böden
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG): PAK sind stark wassergefährdend und fallen in die WGK 3
  • EU-Chemikalienverordnung REACH (regelt die Handhabung von PAKs für Endverbraucher)
  • EU-Wasserrahmenrichtlinie RL 2000/60/EG für die max. Konzentration in Trinkwasser
  • TRGS 900