Tremolit Asbest REM AufnahmeAsbest

Unsere Leistungen

  • Erkundung von Asbest im Rahmen einer Gebäudeschadstoffuntersuchung
  • Probenahme und Analytik von potentiell asbesthaltigen Materialien
  • Erstellen eines Schadstoffkatasters

Informationen zu Asbest

Grundlagen zu Asbest

Asbest ist eine Gruppe von natürlich vorkommenden, feinfaserigen Silikat-Mineralien. Man unterscheidet zwischen Chrysotil ("Weißasbest" aus der Serpentingruppe), Krokydolith ("Blauasbest", Amphibolgruppe) und Grunerit ("Braunasbest", Amphibolgruppe) sowie Tremolit, Aktinolith und Anthophyllit. Chrysotil wurde am meisten verwendet. Asbest ist äußerst widerstandsfähig, hitzebeständig und inert. Eingeatmete Asbestfasern können zu starken Lungenschäden (Asbestose) bis hin zu Krebs führen (Mesotheliom).

Technisch betrachtet hat Asbest optimale und vielseitige Eigenschaften. Asbest wurde auch „Wunderfaser“ genannt, weil es eine große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebeständig ist, hervorragend dämmt und die Asbestfasern zu Garnen versponnen und diese verwebt werden können. Allerdings ist Asbest eindeutig gesundheitsgefährdend, nachgewiesenermaßen krebserzeugend und daher in der gesamten EU und der Schweiz verboten. Asbest ist jedoch noch in unzähligen Gebäuden verbaut und stellt daher spätestens bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten ein massives Entsorgungs- und Kostenproblem dar. Der falsche und nicht sachgerechte Umgang mit Asbest ist wegen der Gesundheits- und Umweltgefährdung eine Straftat. Wer mit Asbest umgeht, braucht mindestens den Sachkundenachweis nach TRGS 519.

Asbest ist allgegenwärtig: Die Hintergrundbelastung in Deutschland beträgt im Schnitt 200 - 250 Fasern pro m3 Außenluft. Eine konkrete Gefahr geht von dieser geringen Konzentration jedoch nicht aus.

Verwendung von Asbest

Asbest fand in über 3.000 verschiedenen Produkten Anwendung, insbesondere als Flammschutzmittel, als Zuschlagsstoff in Baumaterialien und zur Verbesserung der mechanischen Eigenschaften. Asbest kann in fest oder schwach gebundener Form vorliegen. Beispiele für asbesthaltige Produkte:

Festgebunden: Asbestzementbauteile (Welleternit, Fassadenverkleidungen), asbesthaltige Bodenbeläge (PVC-Flexplatten, Cushion Vinyl, Linoleum) Beton (Faserbeton), Estrichen, asbesthaltige Dichtungen, Spachtelmassen, Asbestspachtel des Türenbauers, Fliesenkleber, Isolierungen, Asbestdichtungen in Kesseln, Lüftungseinrichtungen, Blumenkästen, Bremsbeläge, faserhaltiger Teer im Straßenbau

Schwachgebunden: Brandschutztüren mit Asbestfüllungen, Brandschutzklappenblätter, Brandschutzverkleidungen an Trägern und Lüftungsanlagen, Asbestschnüre, asbesthaltige Leichtbauplatten ("Promabest"), Dichtungsmaterial, als Feuerschutz in Nachtspeicheröfen oder als Feuerschutzplatten hinter Öfen, als Isolierung von Rohren, Heizungen und Elektrogeräten, Asbestpappe in Elektrogeräten vor Baujahr 1977, Rückseite alter PVC-Bodenbeläge...

Schwerpunktmäßig wurde Asbest zwischen 1955 und 1979 verwendet.

Gesundheitsgefährdung durch Asbest

Gefährlich sind die feinen Fasern, die eingeatmet werden können und die Lunge schädigen. Die Einwirkung kann zu Asbestose / Mesotheliom (ca. 10 bis 20 Jahre nach Expositionsbeginn) führen, wobei das Risiko mit dem Grad der Exposition steigt.

Chronologie der Verbote von Asbest

  • 1969: Spritzasbest (DDR)
  • 1977: Blauasbest (DDR)
  • 1979: Spritzasbest (BRD)
  • 1982: Schwach gebundene Asbestsorten
  • 1992: Asbestzement
  • 1995: Asbestzement-Druckrohre

Die von der Fa. Eternit hergestellten Bauplatten waren bis etwa 1991 asbesthaltig.

Alle Gebäude bis 1995 sind potentiell asbestverdächtig!

Erkundung und Probenahme

Für eine erste Verdachtsermittlung sind alte Bauunterlagen oder Unterlagen zum Baujahr und Gerätetyp der Anlage hilfreich. Eine sicherer augenscheinlicher Ausschluss oder eine Identifikation von Asbest ist meist nicht möglich. Als Nachweis sind daher in der Regel Analysen zu erbringen. Zur Ermittlung einer Asbestkontamination eigenen sich Materialproben und Raumluftmessungen (VDI-Richtlinie 3492). Hinweise auf eine Asbestquelle können auch über Staubproben gewonnen werden (VDI-Richtlinie 3877, Blatt 1). Je nach Art und Umfang der Probenahme sollte ein Arbeits- und Sicherheitsplan gem. TRGS 524 erstellt werden, der eine Gefährdungsbeurteilung der Probenahme und ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen enthält.

Bewertung

Zur Bewertung von Asbest muss zunächst die Asbestart festgestellt werden. Man unterscheidet hier zwischen:

  • fest gebundenen Asbestprodukten (Hartasbest): Asbestanteil < 15 Gew.-% und Dichte in der Regel über 1.400 kg/m³
  • schwach gebundenen Asbestprodukten (Weichasbest): Asbestanteil > 60 Gew.-% und Dichte in der Regel unter 1.000 kg/m³

Hinweis: Diese Unterteilung steht aktuell auf dem Prüfstand (Stand März 2017).

Während für festgebundenen Asbest in der Regel keine Sanierungsdringlichkeit besteht und nach Beendigung der Maßnahme keine Freimessung erfolgen muss, bestehen für schwach gebundene Produkte eine Sanierungsdringlichkeit nach Asbestrichtlinie, verschärfte Anforderungen an die ausführende Firma hinsichtlich Arbeitssicherheit und Umweltschutz sowie eine Freimessungspflicht. In beiden Fällen ist die TRGS 519 zu beachten.

"Asbestfrei" trotz geringer Mengen Asbest? Diese Grenze wurde aufgrund von Missbrauchsfällen (rechtswidrige Vermischung von Abfällen) herabgesetzt von 0,1 Masse-% auf derzeit 0,08 Masse-% (siehe TRGS 517).

Falls auf Grundlage der Bewertung nach Asbestrichtlinie Asbestprodukte im Gebäude verbleiben, sollten diese für die Wiederbewertung in einem Asbestkataster oder Gebäudeschadstoffkataster dokumentiert werden.

Bewertungsgrundlagen

Gefährdungen der Nutzer

  • Asbestrichtlinien der Länder („Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden“)

Gefährdungen der Beschäftigten

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 („Asbest – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“)
  • EU-Chemikalienverbotsverordnung REACH
  • Gefahrstoffverordnung
  • TRGS 900

Bildbeispiele

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