Mindestuntersuchungsprogramm für Bauschutt LAGA M 20

Wann muss Bauschutt beprobt werden?

Vor Umbau, Sanierung oder Abbruch eines Bauwerkes ist zunächst durch Inaugenscheinnahme und Auswertung vorhandener Unterlagen festzustellen, ob mit einer Schadstoffbelastung des dabei anfallenden Bauschutts gerechnet werden muss (siehe auch Gebäudeschadstofferkundung). Hierbei sind insbesondere die verwendeten Baumaterialien sowie die Nutzung des Bauwerkes zu berücksichtigen. Auf der Grundlage der sich aus dieser Vorerkundung ergebenden Erkenntnisse ist zu entscheiden, ob zusätzlich analytische Untersuchungen erforderlich sind. Der Untersuchungsumfang richtet sich nach den Ergebnissen der Vorerkundung. Zu untersuchen sind insbesondere

  • Gebäude, die unter Verwendung von Baustoffen errichtet wurden, die als gesundheitsgefährdend einzustufen sind (z.B. Asbest, PCB-haltige Materialien) und die geeignet sind, den Bauschutt zu verunreinigen
  • Gebäude, in denen mit Stoffen umgegangen wurde, die geeignet sind, den Bauschutt zu verunreinigen (z.B. Galvanikbetriebe, Gaswerke, Produktionsanlagen der chemischen Industrie)
  • Innenwandungen von Industrieschornsteinen
  • Bauteile mit Isolierungen und Anstrichen auf Pechbasis und
  • Brandschutt

Wann kann auf die Untersuchung verzichtet werden?

Auf analytische Untersuchungen von nicht aufbereitetem Bauschutt kann verzichtet werden, wenn

  • ein Einbau in der Einbauklasse Z 2 beabsichtigt ist oder
  • Kleinmengen <20 m3 auf dem eigenen Grundstück verwertet werden und wenn
    • das Material durch kontrollierten Rückbau gewonnen wird und dabei schadstoffhaltige Baumaterialien (z.B. PCB-haltige Dichtungsmasse, asbesthaltige Verkleidungen) vollständig abgetrennt werden,
    • kein Verdacht auf nutzungsbedingte oder sonstige Schadstoffbelastungen besteht,
    • nichtmineralische Baustoffe soweit abgetrennt werden, dass nur noch geringfügige Fremdbestandteile ≤5 Vol.-% enthalten sind.

Ist eine Verwendung in der Einbauklasse Z 1 vorgesehen, ist eine analytische Untersuchung erforderlich, die in ihrem Parameterumfang der Analytik des Eignungsnachweises von Recyclingbaustoffen entspricht.

Fehlchargen und Bruch aus der Produktion von mineralischen Baustoffen, die nicht in Bauschuttrecyclinganlagen aufbereitet werden sollen, sind wie nichtaufbereiteter Bauschutt zu untersuchen.

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