Gebäudeschadstoffe / Bauschadstoffe

Unsere Leistungen

Gebäudeschadstoffe bzw. Bauschadstoffe befinden sich in der Bausubstanz vorwiegend älterer Gebäude. Sie werden im Zuge einer Gebäudeschadstoffuntersuchung ermittelt: Hier steht das Erkennen, Bewerten und eventuell Sanieren im Vordergrund (Sanierungsnotwendigkeit / Sanierungsdringlichkeit). Es gibt eine Reihe von "klassischen" und häufig vorkommenden Gebäudeschadstoffen. Hierunter fallen zum Beispiel Asbest, PAK, Schwermetalle, Holzschutzmittel, PCB, Schimmel, Künstliche Mineralfasern und auch Radon. Ab dem Jahr 2000 rücken zunehmend auch "neuere" Gebäudeschadstoffe wie Formaldehyde, Aldehyde, Weichmacher, Lösemittel und Schimmel als Folge fehlerhafter Dämmung und Lüftung.

Notwendigkeit

  • Gebäudeschadstoffe und Bauschadstoffe können die Gesundheit gefährden
  • Der Eigentümer ist für die Gefahrenfreiheit seines Gebäudes verantwortlich (siehe "Rechtlicher Rahmen weiter unten")
  • Es kann evtl. eine Untersuchungspflicht bzw. Sanierungspflicht bestehen, die vom Eigentümer nicht vernachlässigt werden darf

Eine Gebäudeschadstoffuntersuchung ist natürlich mit Kosten verbunden. Jedoch sind die nachfolgenden Kosten bei falscher Herangehensweise um ein Vielfaches höher! Wir bieten Ihnen im ersten Schritt ein kostengünstiges Screening an. Dieses besteht aus einer ersten Begehung, Beratung vor Ort und Beprobung nach Absprache.

Gebäudeschadstoffe können die Gesundheit der Bewohner im schlimmsten Fall erheblich schädigen - oder bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten enorme Kosten verursachen. Daher ist es zwingend erforderlich zu wissen, ob und wie stark ein Gebäude mit Gebäudeschadstoffen belastet ist.

Während es bei Grundstücken mittlerweile normal ist, schädliche Bodenveränderungen im Rahmen einer Altlastenerkundung zu identifizieren, werden Gebäudeschadstoffe häufig vernachlässigt. Dabei können auch diese erhebliche Kosten verursachen und sollten bei der Wertermittlung berücksichtigt werden.

Rechtlicher Rahmen

Eine Schadstofffreiheit von Gebäuden ist unter anderem in den Landesbauordnungen geregelt. Beispielsweise heißt es in der LBO von Baden-Württemberg (m.W.v. 01.03.2015):

§3 Allgemeine Anforderungen: (1) Bauliche Anlagen sowie Grundstücke, andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen und zu errichten, daß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden und daß sie ihrem Zweck entsprechend ohne Mißstände benutzbar sind. Für den Abbruch baulicher Anlagen gilt dies entsprechend.

Weiterhin heißt es

§14 Schutz baulicher Anlagen: (2) Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen bei sachgerechtem Gebrauch nicht entstehen.

Für Schadstoffe im einzelnen sind Richtlinien, Technische Regeln, Richtwerte oder toxikologische Bewertungen ausschlaggebend.